Rechtsprechung
   LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11937
LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07 (https://dejure.org/2013,11937)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07 (https://dejure.org/2013,11937)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - L 15 BL 6/07 (https://dejure.org/2013,11937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07
    Offen bleiben kann damit auch, ob es sich im Falle eines Hemineglects ("lediglich") um eine Benennungsstörung handelt, bei der nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R) und des Senats (vgl. Urteil v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08) die Voraussetzungen faktischer Blindheit nicht erfüllt sind, und ob diese Rechtsprechung unter Beachtung grundlegender biologisch-medizinischer Erkenntnisse überhaupt aufrechtzuerhalten ist.
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07
    Dabei beinhaltet nach der Rechtsprechung des BSG die Formulierung "zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen" keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung, sondern umschreibt lediglich die allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung (BSG v. 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07
    Zudem ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die VG keine allgemeingültige Definition von Blindheit (mehr) geben (vgl. Dau, in: jurisPR-SozR 24/2009, Anm. 4, mit Bezug auf die fehlende Geltung im Einkommens-, Straßenverkehrs- und Schwerbehindertenrecht; ferner LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.01.2011 - L 12 SB 54/09).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08

    Blindengeld, Wachkoma, Sehvermögen, apallisches Syndrom

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07
    Offen bleiben kann damit auch, ob es sich im Falle eines Hemineglects ("lediglich") um eine Benennungsstörung handelt, bei der nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R) und des Senats (vgl. Urteil v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08) die Voraussetzungen faktischer Blindheit nicht erfüllt sind, und ob diese Rechtsprechung unter Beachtung grundlegender biologisch-medizinischer Erkenntnisse überhaupt aufrechtzuerhalten ist.
  • LSG Bayern, 17.03.2009 - L 15 BL 3/08

    Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz - Blindheit - fortschreitende

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07
    Maßgeblich ist, ob die Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung (Teil A Nr. 6 a VG; vgl. z.B. die Entscheidung des Senats v. 17.03.2009 - L 15 BL 3/08) einen besseren Wert erreicht.
  • LSG Hamburg, 01.11.2011 - L 4 SB 9/10
    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07
    Darauf, dass nach der Rechtsprechung (LSG Hamburg vom 01.11.2011 - L 4 SB 9/10) psychogene Blindheit (lediglich) als eine Störung des Benennens angesehen wird, die nach der o.g. Rechtsprechung des BSG (und des Senats) für die Annahme von faktischer Blindheit nicht ausreicht, kommt es daher nicht an.
  • LSG Bayern, 19.03.2002 - L 15 BL 5/00

    Aufhebung eines Bescheides über die Gewährung von Pflegegeld an einen

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07
    Zwar sind die VG bzw. DOG-Richtlinien grundsätzlich verbindlich; dies schließt es - entgegen der früheren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.03.2002 - L 15 BL 5/00) - jedoch nicht aus, in besonders gelagerten Ausnahmefällen faktische Blindheit auch dann anzunehmen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen einer der Fallgruppen der VG bzw. DOG-Richtlinien nicht in vollem Umfang erfüllt sind.
  • LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 BL 8/14

    Blindheitsnachweis

    Den zusätzlichen Untersuchungsmethoden und Kontrollen darf jedoch keine Beweiskraft zugemessen werden (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07).

    So hat z.B. Prof. Dr. R., der gemäß § 109 SGG im Verfahren des Senats L 15 BL 6/07 (vgl. das Urteil vom 31.01.2013) ein Sachverständigengutachten erstellt hat, plausibel dargelegt, dass man es bei umfassenden Schädigungen immer wieder erlebe, dass auch nach Jahren ohne sichtbare Änderung des morphologischen Befundes eine weitere Funktionsschädigung eintrete.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. das Urteil vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07) und ist - völlig unbestritten - für eine sinnvolle Blindenbegutachtung unabdingbar (vgl. z.B. durchgängig bei Lachenmayr, a.a.O.), dass mit weiteren Prüfungen Plausibilitätskontrollen etc. erfolgen müssen.

    Zwar ist in besonderen Ausnahmefällen spezieller Krankheitsbilder nach der Rechtsprechung des Senats die Annahme von Blindheit auch außerhalb der normierten Fallgruppen der VG bzw. der DOG nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. im Einzelnen die Urteile vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07 - sowie vom 27.09.2016 - L 15 BL 11/15).

  • LSG Bayern, 27.09.2016 - L 15 BL 11/15

    Ophthalmologische Blindheitsbegutachtung - Faktische Blindheit

    Bei der Blindheitsbegutachtung können im Rahmen von Plausibilitätskontrollen ergänzend auch die Ergebnisse von Untersuchungen (objektive Testverfahren) berücksichtigt werden, die nicht mit Landoltringen (Fernvisus) und dem Goldmann Perimeter (mit der Reizmarke III/4e) durchgeführt worden sind (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 31.01.2013, Az. L 15 BL 6/07).

    Insoweit verwies die Bevollmächtigte auf faktische Blindheit und die Entscheidung des Senats vom 31.01.2013 (Az.: L 15 BL 6/07).

    Dies ist sogar geboten und Standard jeder ophthalmologischen Blindenbegutachtung (vgl. im Einzelnen hierzu die ausführlichen Darlegungen im Urteil des Senats vom 31.01.2013, Az.: L 15 BL 6/07).

    Auch unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung des Senats (vgl. das Urteil vom 31.01.2013, a. a. O.) kommt vorliegend der Nachweis von Blindheit nicht in Betracht.

  • LSG Bayern, 19.12.2016 - L 15 BL 9/14

    Blindheit ist trotz möglicherweise bestehenden Sehvermögens auch bei erheblicher

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 31.01.2013, Az.: L 15 BL 6/07, sowie vom 05.07.2016, Az.: L 15 BL 17/12) ist in besonderen Ausnahmefällen spezieller Krankheitsbilder die Annahme von Blindheit im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayBlindG auch außerhalb dieser Fallgruppen möglich.
  • LSG Bayern, 08.10.2013 - L 15 BL 2/09

    Blindengeld, Sehschärfe, Blindheit, Aktivlegitimation, Tod

    Maßgeblich ist, ob die Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung (Teil A Nr. 6 a VG; vgl. z.B. die Entscheidung des Senats v. 17.03.2009, Az.: L 15 BL 3/08, sowie v. 31.01.2013, Az. L 15 BL 6/07) einen besseren Wert erreicht.

    So hat der Senat denn auch bereits entschieden (Urteil vom 31.01.2013, Az.: L 15 BL 6/07), dass in besonderen Ausnahmefällen spezieller Krankheitsbilder die Annahme von Blindheit auch außerhalb der normierten Fallgruppen der VG bzw. der Richtlinien der DOG nicht von vornherein ausgeschlossen ist.

    Wie der Senat bereits in der o.g. Entscheidung vom 31.01.2013 (a.a.O.) hervorgehoben hat, geht, wenn bereits die erhobenen Befunde die maßgeblichen Werte nicht erreichen, auch die in den VG festgelegte Vorgabe, dass der morphologische Befund die Sehstörung erklären müsse, ins Leere (VG Teil B Nr. 4).

  • LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16

    Annahme von Blindheit außerhalb der normierten Fallgruppen der

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07 - und vom 05.07.2016 - L 15 BL 17/12) ist in besonderen Ausnahmefällen spezieller Krankheitsbilder die Annahme von Blindheit auch außerhalb der normierten Fallgruppen der VG bzw. der DOG nicht ausgeschlossen.

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 31.01.2013 (a.a.O.) Folgendes ausgeführt:.

    Die Entscheidung vom 05.07.2016 (a.a.O.) schließt es gerade nicht aus, in wie hier vorliegenden Grenzfällen die Rechtsprechung des Senats (31.01.2013, a.a.O.) zur Annahme von Blindheit außerhalb der normierten Fallgruppen anzuwenden.

  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 15 BL 2/17

    Zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei

    Die Rechtsprechung nehme daher bereits in besonderen Ausnahmefällen auch Blindheit außerhalb der genannten Fallgruppen an (z.B. das Urteil des erkennenden Senats vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07).

    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 31.01.2013 (L 15 BL 6/07) und 05.07.2016 (L 15 BL 17/12) im Einzelnen dargelegt, dass in besonderen Ausnahmefällen spezieller Krankheitsbilder die Annahme von Blindheit auch außerhalb der normierten Fallgruppen der VG (bzw. der Richtlinien der DOG) nicht von vornherein ausgeschlossen ist.

  • LSG Bayern, 16.09.2015 - L 15 BL 2/13

    Plausibilitätskontrolle, faktische Blindheit, Diskrepanzen

    Bei der Blindheitsbegutachtung können im Rahmen von Plausibilitätskontrollen unter anderem auch Verhaltensbeobachtungen berücksichtigt werden (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 31.01.2013, Az. L 15 BL 6/07).

    Dies gilt im Übrigen auch hinsichtlich der Frage, ob vorliegend wegen eines speziellen Krankheitsbilds die Annahme von Blindheit auch außerhalb der Fallgruppen der VG bzw. der Richtlinien der DOG ausnahmsweise möglich ist (Fall der faktischen Blindheit außerhalb der normierten Fallgruppen, vgl. Urteil des Senats vom 31.01.2013, Az.: L 15 BL 6/07), was Prof. Dr. E. im Ergebnis ausdrücklich verneint hat.

    Zwar sind, wie der Senat bereits ausdrücklich entschieden hat (vgl. Urteil vom 31.01.2013, a.a.O.), gerade in komplexen ophthalmologischen Problemlagen Plausibilitätskontrollen unabdingbar; dies gilt sowohl hinsichtlich nicht richtlinienkonformer Untersuchungsmethoden (vor allem Untersuchungen, die nicht mit dem Goldmann-Perimeter - Reizmarke III/4 - oder mit Landoltringen - Fernvisus - entsprechend den Vorgaben der VG bzw. der DOG durchgeführt worden sind) als auch für Verhaltensbeobachtungen (a.a.O.).

  • LSG Bayern, 11.12.2023 - L 15 BL 5/22

    Blindengeld: Nachweis von Blindheit

    Zwar sind, wie der Senat ebenfalls bereits ausdrücklich entschieden hat (vgl. z.B. das Urteil vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07), gerade in komplexen ophthalmologischen Problemlagen Plausibilitätskontrollen unabdingbar; dies gilt sowohl hinsichtlich nicht richtlinienkonformer Untersuchungsmethoden (vor allem Untersuchungen, die nicht mit dem Goldmann-Perimeter - Reizmarke III/4 - oder mit Landoltringen - Fernvisus - entsprechend den Vorgaben der VG bzw. der DOG durchgeführt worden sind) als auch für Verhaltensbeobachtungen (a.a.O.).

    Den zusätzlichen Untersuchungsmethoden und Kontrollen darf nach der genannten Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. das Urteil vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07) aber keine (alleinige) Beweiskraft zugemessen werden.

  • LSG Bayern, 29.01.2024 - L 15 BL 15/20

    Nichtzulassungsbeschwerde, Widerspruchsverfahren, Gesamtergebnis des Verfahrens,

    Bei der Blindheitsbegutachtung können im Rahmen von Plausibilitätskontrollen nicht bei der unmittelbaren Visus- und Gesichtsfeldbestimmung auch die Ergebnisse von Untersuchungen berücksichtigt werden, die nicht mit dem Goldmann-Perimeter (mit der Reizmarke III/4e) oder mit Landoltringen (Fernvisus) entsprechend der Vorgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze bzw. der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft durchgeführt worden sind (st. Rspr. des Senats, vgl. bereits das Urteil v. 31.01.2013 L 15 BL 6/07).

    Zwar können auch nach der Rechtsprechung des Senats (siehe das Urteil bereits vom 31.01.2013 - L 15 BL 6/07) bei der Blindheitsbegutachtung im Rahmen von Plausibilitätskontrollen auch die Ergebnisse von Untersuchungen berücksichtigt werden, die nicht mit dem Goldmann Perimeter (mit der Reizmarke III/4e) oder mit Landoltringen (Fernvisus) entsprechend der Vorgaben der VG bzw. der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft durchgeführt worden sind.

  • LSG Bayern, 18.06.2013 - L 15 BL 6/10

    Blindengeld, Blindheit, Gesichtsfeldausfall

    Bei Zweifeln kann ein Sachverständiger die subjektiven Angaben zu Sehschärfe und Gesichtsfeld nicht nur unter Heranziehung des morphologischen Befundes, sondern auch dur die Durchführung von Plausibilitätskontrollen bzw. objektive Funktionsprüfungen hinterfragen (Fortführung der Rechtsprechung des Senats vom 31.01.2013 Az.: L 15 BL 6/07).

    Entsprechend der - vor allem auch den naturwissenschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragenden - Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31.01.2013 - Az.: L 15 BL 6/07) hat der Sachverständige die subjektiven klägerischen Angaben nicht nur unter Heranziehung des morphologischen Befundes, wie gemäß Teil B Nr. 4 VG vorgesehen, sondern gerade auch durch die Durchführung von Plausibilitätskontrollen bzw. durch objektive Funktionsprüfungen hinterfragt.

  • LSG Bayern, 05.07.2016 - L 15 BL 17/12

    Anspruch auf Blindengeld

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2017 - L 18 R 677/15

    Kostenübernahme für ein Gutachten; Wesentliche Förderung der Sachaufklärung;

  • LSG Bayern, 12.08.2013 - L 15 SB 118/13

    GdB, Schmerzsyndrom, Beschwerdeverfahren

  • LSG Bayern, 14.12.2021 - L 15 BL 6/21

    Soziales Entschädigungsrecht: Annahme von Blindheit außerhalb der gesetzlich

  • LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 BL 10/17

    Anspruch auf Blindengeld gemäß dem Bayerischen Blindengeldgesetz - Übereinkommen

  • LSG Bayern, 21.10.2013 - L 15 VK 13/13

    Grad der Schädigung, Versorgung, Oberschenkelamputation, Gutachterkosten,

  • LSG Bayern, 13.08.2013 - L 15 SB 153/13

    Berücksichtigung der Erkenntnisse im Berufungsverfahren, Ermessensabwägung,

  • BSG, 30.06.2014 - B 9 BL 2/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren -

  • LSG Bayern, 08.08.2013 - L 15 SB 146/13

    GdB, Gutachten, Kostenübernahme, Staatskasse

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht